Schlichtungsstelle des Caritasverbandes für das Bistum Dresden-Meißen e. V.
Die Schlichtungsstelle ist sachlich zuständig für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Dienstnehmer:innen und ihren Dienstgeber:innen in Einrichtungen und Diensten, die sich auf dem Gebiet des Bistums Dresden-Meißen befinden, die AVR anwenden und der verbandlichen Caritas als Mitglied angeschlossen sind. Darüber hinaus ist sie zuständig bei Konflikten über die wirksame Einbeziehung der kirchlichen Arbeitsvertragsordnung in den Individualarbeitsvertrag.
Die Schlichtungsverhandlungen finden unter Leitung des oder der Vorsitzenden statt und werden durch Beisitzerinnen und Beisitzer unterstützt, die von Dienstgeber- bzw. Dienstnehmerseite benannt oder gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre.
Mitglieder der Schlichtungsstelle sind:
Vorsitzender: Jürgen Scheuring
Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Stefan Kreuzer
Beisitzer Mitarbeiterseite: Annett Müller, Caritasverband Leipzig e.V.
Stellvertretender Beisitzer Mitarbeiterseite: Dustin Rösner, St. Elisabeth-Krankenhaus Leipzig
Beisitzer Dienstgeber-Seite: Bernd Christ, Caritasverband für das Bistum Dresden-Meißen e.V.
Stellvertretender Beisitzer Dienstgeber-Seite: Sebastian Kieslich, Geschäftsführer Caritasverband für Dresden e.V.
Die Geschäftsstelle koordiniert alle formalen Schritte des Verfahrens - von Anträgen und Stellungnahmen bis hin zur Terminorganisation. Anträge auf Schlichtung sind dabei stets in Textform einzureichen.
Nähere Informationen enthält die aktuelle Schlichtungsordnung.
Hinweis:
Die Durchführung einer Schlichtung schließt die fristgerechte Anrufung eines zivilen Arbeitsgerichts nicht aus. Bei fristgebundenen Streitigkeiten, wie etwa einer Kündigungsschutzklage, wird dringend empfohlen, gleichzeitig das zuständige zivile Arbeitsgericht anzurufen.