Unter dem Dach der Caritas gibt es im Bistum Dresden-Meißen ca. 200 Dienste und Einrichtungen mit ca. 4.000 beruflichen und 3.000 ehrenamtlichen Mitarbeitern. Gemessen an anderen Wohlfahrtsverbänden oder an der Präsenz der Caritas in anderen Bundesländern bedeutet dies eine eher punktuelle Präsenz. Die Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II sind in unserem Bistum bei der Caritas also vergleichsweise gering.
Warum bietet die Caritas Arbeitsgelegenheiten an?
- Die Caritas hat sich entschieden, Arbeitsgelegenheiten unter Einhaltung bestimmter Grundsätze anzubieten, weil es momentan nur wenige Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt. Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ist ein weiteres Handlungsfeld der Caritas, um unserer Anwaltsrolle für benachteiligte Menschen in dieser Gesellschaft gerecht zu werden.
- Trotz des Offenseins für das Anbieten von Arbeitsgelegenheiten im sozialen Bereich fordern wir, weiterhin die Schaffung von sozialversicherungspflichtiger, existenzsichernder Beschäftigung und die Lösung der sozialen Probleme als vorrangiges politisches und gesellschaftliches Bestreben aufrecht zu erhalten.
- Es ist eine caritative Aufgabe, Menschen darin zu unterstützen, eine für sie sinnvolle Tätigkeit zu finden, auch (gerade)
unter den (krankmachenden) Bedingungen der Arbeitslosigkeit.
Personen, die jahrelang arbeitslos waren, können so wieder an einen geregelten Arbeitsalltag herangeführt werden. Sie erhalten soziale Kontakte und erfahren gesellschaftliche und persönliche Anerkennung. Möglicherweise eröffnen sich für den ein oder anderen auch neue Perspektiven im Hinblick auf die eigene berufliche Orientierung.
Grundsätzlich meint die Caritas:
Die Würde des Menschen ist nicht von seiner Arbeit abhängig.
Grundvoraussetzungen dafür, dass die Caritas Arbeitsgelegenheiten anbietet, sind:
- Ziel ist, dass die Betroffenen eine qualitative Verbesserung ihrer Situation erreichen können.
- Die Betroffenen müssen zwischen mehreren Angeboten auswählen können.
- Sie sollen eine Einarbeitung und Möglichkeiten zur Qualifizierung erhalten.
- Besonders für junge Menschen soll der Zugang zu einer Berufsausbildung eröffnet werden.
- Ältere Menschen sollen ihre Kompetenz und berufliche Erfahrung erhalten können.
- Die Betroffenen sollen durch qualifiziertes Fachpersonal begleitet und bei der Bewältigung ihrer oft komplexen Probleme unterstützt werden.
- Durch die Arbeitsgelegenheiten dürfen keine regulären Beschäftigungsverhältnisse wegfallen (Kriterium der Zusätzlichkeit).
Die Fakten:
- Es geht um zeitlich begrenzte Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen für Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten.
- Es geht um Arbeiten, die "zusätzlich" sind und "im öffentlichen Interesse" liegen müssen.
- Die Maßnahmeträger erhalten pro Teilnehmer eine regional differenzierende Maßnahmepauschale. Davon muss er seine eigenen Regiekosten bestreiten und die Mehraufwendungen (je nach Vereinbarung 1-2 € pro Stunde) für den Teilnehmer bezahlen.
- Die Begriffe "Ein-Euro-Jobs" oder "Zusatzjobs" sind missverständlich, denn es entstehen nach dem Gesetzeswortlaut ausdrücklich keine Arbeitsverhältnisse.
- Diese Arbeitsgelegenheiten werden über die Bundesagentur für Arbeit, die ARGE oder die optierende Kommune vermittelt - an die Empfänger von ALG II. Erste Anlaufstellen sind daher die jeweiligen Arbeitsagenturen oder kommunalen Behörden, nicht die Einrichtungen der Caritas. Den Behörden obliegt in Zusammenarbeit mit örtlichen Beiräten auch die Prüfung über die Erfüllung der Rahmenbedingungen, die per Gesetz an die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten geknüpft sind.
Der Stand der Dinge (Stand 31. Januar 2005):
- Rund 300 Einsatzstellen wurden durch die Caritas und ihre Gliederungen beantragt.
- Ein Drittel davon wurde bereits genehmigt. Circa 90 Stellen sind zurzeit besetzt.
- Circa 60 Stellen sind über Beschäftigungsgesellschaften besetzt.
- Die Einsatzstellen sind sehr verschieden:
In den Beratungs- und Verwaltungszentren kann es darum gehen, Botendienste zu übernehmen, Ausländer zu Behörden zu begleiten oder bei der Gestaltung von Freizeitaktivitäten einzelner Gruppen zu helfen. (35 Personen im Einsatz)
Im Altenpflege- und Behindertenpflegebereich beinhalten die Einsatzbereiche Mithilfe in der Hauswirtschaft, im Garten, in der Küche sowie begleitende Dienste. (46 Personen im Einsatz)
Ähnlich gestaltet es sich bei den Kindertagesstätten, wo die Inhalte noch beispielsweise durch Vorlesen, Mithilfe beim An- und Ausziehen, Begleiten bei Spaziergängen ergänzt werden. (9 Personen im Einsatz)
Weitere Einsatzbereiche sind Krankenhäuser (12 Personen) und Kinder- und Jugendeinrichtungen (3 Personen).
Was macht die Caritas mit den "Regiekosten"?
Die Höhe der Maßnahmepauschale ist regional sehr unterschiedlich. Die Caritas erhält in zahlreichen Fällen nicht die volle Höhe der tatsächlich anfallenden "Regiekosten".
- Das Gesetz sieht vor, mit diesen Arbeitsgelegenheiten eine Verbesserung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erreichen.
Um den Betroffenen eine Perspektive zu eröffnen und sie in dem diffizilen Bereich der sozialen Arbeit nicht allein zu lassen,
wird die Caritas sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten um qualifizierende Begleitung bemühen. Es geht um nachhaltige personenbezogene
Hilfe.
Unseren Rahmenbedingungen entsprechend bedarf es der professionellen Anleitung und Begleitung der Teilnehmer. Die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten bedeutet immer einen zusätzlichen personal- und Zeitaufwand für die jeweilige Einrichtung. - Den Personen in einer Arbeitsgelegenheit werden die notwendigen Materialien und gegebenenfalls notwendige Kleidung zur Verfügung gestellt.
- Ein Großteil der Einsatzstellen ist zurzeit durch externe Beschäftigungsgesellschaften besetzt worden. Die Mehraufwandsentschädigung kommt in diesen Fällen dann auch nicht der Caritas zu, sondern dem Beschäftigungsträger. Dennoch erfolgt die Anleitung und Begleitung durch Fachpersonal der Einsatzstellen der Caritas.
Werden Menschen in versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen oder im Ehrenamt verdrängt?
- Nein. Der Gesetzgeber sieht vor, dass keine vorhandenen Stellen auf diese Art und Weise ersetzt werden und kontrolliert dies auch.
- Wichtig ist das Kriterium der Zusätzlichkeit. Es geht um Tätigkeiten, die sonst nicht umgesetzt werden könnten. Auf keinen Fall sollen so Fachkräfte billig ersetzt werden.
- Konkurrenz zum Ehrenamt, das in der Caritas eine gute Tradition hat, sollte nicht entstehen. Schon jetzt arbeiten in caritativen Einrichtungen Hauptamtliche, Ehrenamtliche, Menschen in geringfügiger Beschäftigung und solche, die auf der Grundlage von Fördermaßnahmen (ABM, Arbeit statt Sozialhilfe) angestellt sind Seite an Seite.
