Diözesan-Caritasverband Freiburg, 02.05.2012

Keine Praxisgebühr für Einkommensschwache

Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg fordert die Abschaffung für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung

Freiburg (cpi).  Angesichts der aktuellen Debatte um die Verwendung der Milliardenüberschüsse bei den gesetzlichen Krankenkassen fordert der Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg die Abschaffung der Praxisgebühr für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung. „Die Praxisgebühr geht eindeutig zu Lasten von einkommensschwachen Versicherten, die notwendige Arztbesuche deshalb aufschieben oder gänzlich vermeiden“, erklärte Diözesan-Caritasdirektor Bernhard Appel am Mittwoch (2. Mai) in Freiburg. Sie habe die ursprünglich angezielte Steuerungswirkung, übermäßige Arztbesuche einzudämmen und die hausärztliche Erstverantwortung zu stärken, verfehlt. Stattdessen entfalte die Praxisgebühr „einzig und allein bei Menschen mit geringem Einkommen eine abschreckende Wirkung“, unterstrich Appel. Er verwies auf die Erfahrungen aus den Caritas-Diensten und Beratungsstellen, die diese Entwicklung eindrücklich unterstreichen.

Mit ihrer Jahreskampagne „Armut macht krank – Jeder verdient Gesundheit“ weist die Caritas in Deutschland auf den deutlichen Zusammenhang zwischen Armut und gesundheitlicher Benachteiligung hin. Sozial benachteiligte Menschen zum Beispiel in Langzeitarbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit oder Verschuldung mit der Folge sozialer Ausgrenzung leiden infolge ihrer Lebenssituation oft unter akuten und chronischen Erkrankungen. Umgekehrt sind diese Erkrankungen oftmals auch ursächlich für ihre Lebenslage, denn langfristige Krankheiten sind ein Armutsfaktor. Die betroffenen Menschen sind häufiger auf Arztbesuche bzw. Krankenhausaufenthalte angewiesen.

Gleichzeitig treffen Praxisgebühr und Zuzahlungsregelungen einkommensschwache Haushalte deutlich stärker als andere Bevölkerungsschichten. Die soziale Ungleichheit im Hinblick auf die gesundheitliche Vorsorge wird durch die Praxisgebühr verschärft. Notwendige medizinische Hilfen werden aus dem regulären Gesundheitssystem in medizinische Ambulanzen zum Beispiel auch der Caritas-Wohnungslosenhilfe verlagert, die wiederum vorrangig durch Spenden und ehrenamtliches Engagement getragen sind. Nicht selten werde in akuten Notlagen die Praxisgebühr für betroffene Menschen aus Nothilfefonds gezahlt, so der Freiburger Diözesan-Caritasdirektor Bernhard Appel. Das sei angesichts von Milliardenüberschüssen bei den Krankenkassen nicht einzusehen.

Weitere Infos zu diesen Themen: